Ordnungswidrigkeiten
Eine Ordnungswidrigkeit ist von einer Straftat zu unterscheiden. Im Verkehrsrecht werden Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und etwaigen Fahrverboten geahndet.
- Geschwindigkeit
- Abstand
- Parken
Planen Sie Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit bzw. einen daraufhin ergangenen Bußgeldbescheid einzulegen, helfen unsere im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwälte weiter. Diese prüfen die vorliegenden Unterlagen, um Fehler und Lücken zu entdecken, was dazu führen kann, dass Ihnen keine Punkte in Flensburg gutgeschrieben werden und Sie ebenfalls einer etwaigen Geldbuße entgehen können.